In Rostock sind Grundstückseigentümer über die Straßenreinigungssatzung verpflichtet, angrenzende Gehwege bei Schnee und Glätte zu räumen und abzustumpfen. Üblicherweise gilt das werktags ab etwa 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen etwas später, jeweils bis in den Abend (ca. 20 Uhr). Geräumt werden muss so breit, dass zwei Fußgänger sicher aneinander vorbeikommen (meist 1–1,5 m). Streusalz ist in der Regel nur eingeschränkt zulässig – Standard sind Splitt, Sand oder Granulat. Verbindlich ist die aktuelle Satzung der Stadt.
Rostock hat keine Alpenwinter – und genau das macht den Winterdienst hier tückisch. Statt meterhohem Schnee kommen Eisregen, überfrierende Nässe und Seenebel, oft über Nacht und ohne Vorwarnung. Wer als Eigentümer oder Verwaltung nicht rechtzeitig reagiert, trägt das Haftungsrisiko. Hier ist alles, was Sie für die Saison 2026/27 wissen müssen.
Wer in Rostock räumen und streuen muss
Die Stadt überträgt die Winterwartung der Gehwege per Straßenreinigungssatzung auf die Anlieger – also die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Bei Mehrfamilienhäusern trifft das die Wohnungseigentümergemeinschaft, vertreten durch die Hausverwaltung. Vermieter können die Pflicht per Mietvertrag an Mieter weitergeben oder – deutlich rechtssicherer – an einen professionellen Winterdienst.
Zusätzlich zur öffentlichen Satzung besteht die allgemeine Verkehrssicherungspflicht auf dem eigenen Grundstück: Hauszugänge, Wege zu Mülltonnen, Fahrradabstellplätze und Stellplätze müssen gefahrlos nutzbar sein.
Räum- und Streuzeiten
Maßgeblich sind die Zeiten der aktuellen Rostocker Satzung. In der Rechtsprechung und in den meisten Satzungen norddeutscher Städte haben sich folgende Richtwerte etabliert:
| Tag | Beginn (Richtwert) | Ende (Richtwert) |
|---|---|---|
| Montag bis Samstag | ca. 7:00 Uhr | ca. 20:00 Uhr |
| Sonn- und Feiertage | ca. 8:00–9:00 Uhr | ca. 20:00 Uhr |
| Anhaltender Schneefall / Glätte | Wiederholt räumen und streuen, sobald neue Glätte entsteht | |
Wichtig: Die Pflicht endet nicht mit dem ersten Durchgang. Bildet sich nach dem Räumen neue Glätte – typisch bei Temperaturen um 0 °C an der Küste –, muss nachgestreut werden.
Wie breit muss geräumt werden?
Gerichte stellen darauf ab, dass zwei Fußgänger gefahrlos aneinander vorbeigehen können. In der Praxis bedeutet das meist eine Breite von 1 bis 1,5 Metern. Hauszugänge und Wege zu Mülltonnen müssen in voller nutzbarer Breite gesichert werden, Übergänge an Kreuzungen und Haltestellen ebenfalls.
- Schnee nicht auf die Fahrbahn oder vor Einfahrten schieben
- Gullys und Hydranten freihalten, damit Schmelzwasser ablaufen kann
- Radwege sind in der Regel Sache der Stadt, sofern die Satzung nichts anderes regelt
Streusalz oder Splitt?
Streusalz schadet Bäumen, Böden, Tierpfoten und Bausubstanz – deshalb ist es in den meisten Kommunen auf Gehwegen nur eingeschränkt erlaubt, etwa bei Eisregen, an Treppen oder Gefällestrecken. Regelfall sind abstumpfende Mittel:
- Splitt oder Granulat – gute Griffigkeit, muss im Frühjahr zusammengefegt werden
- Sand – günstig, aber bei Nässe schnell wirkungslos
- Salzarme Mischungen – nur dort, wo die Satzung sie zulässt
Wir setzen ausschließlich satzungskonforme Mittel ein und übernehmen auf Wunsch auch die Frühjahrsreinigung von Splittresten.
Die Besonderheit an der Ostseeküste
Wer in Rostock Winterdienst macht, kämpft seltener mit Schneemassen als mit plötzlicher Glätte. Feuchte Seeluft und Temperaturen knapp um den Gefrierpunkt sorgen für Blitzeis und Reifglätte – oft in den frühen Morgenstunden.
- Warnemünde & Markgrafenheide: Seenebel und Wind – schnelle Überfrierung auf Promenaden und Zugängen
- Innenstadt & KTV: dichte Bebauung, schmale Gehwege, viel Fußverkehr
- Südstadt & Reutershagen: große Wohnanlagen mit langen Wegen zu Müll- und Stellplätzen
- Brücken, Treppen, Rampen: frieren zuerst – hier ist Streusalz oft ausnahmsweise erlaubt
Unser Team fährt deshalb mit Wetterbeobachtung ab 4 Uhr morgens und rückt bereits bei Glättegefahr aus – nicht erst, wenn Schnee liegt.
Was passiert, wenn niemand räumt?
Wer seine Räum- und Streupflicht verletzt, riskiert zweierlei: ein Bußgeld wegen Ordnungswidrigkeit nach der Satzung und – deutlich teurer – zivilrechtliche Haftung, wenn jemand stürzt. Dann drohen Schadenersatz, Schmerzensgeld und Regressforderungen der Krankenkasse.
Im Streitfall zählt, was belegbar ist. Ein digitales Räumprotokoll mit Uhrzeit, Witterung und Maßnahme ist der beste Schutz – Details im Ratgeber Winterdienst-Pflicht für WEG.
Checkliste für die Saison 2026/27
- Zuständigkeit klären: Eigentümer, Mieter oder Dienstleister – schriftlich festhalten
- Räumflächen je Objekt erfassen (Gehweg, Zugänge, Müllplatz, Stellplätze)
- Streumittel satzungskonform bevorraten
- Vertretung bei Urlaub und Krankheit regeln
- Dokumentation sicherstellen – jeder Einsatz mit Datum und Uhrzeit
- Vertrag mit Dienstleister bis spätestens Oktober abschließen, bevor die Kapazitäten knapp werden
Was das kostet und wie Sie die Kosten umlegen, lesen Sie in unserem Ratgeber Winterdienst Kosten in Rostock.
Häufige Fragen
Richtwert sind werktags etwa 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen etwa 8 bis 9 Uhr. Verbindlich ist die aktuelle Straßenreinigungssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.
So breit, dass zwei Fußgänger gefahrlos aneinander vorbeikommen – in der Praxis meist 1 bis 1,5 Meter. Hauszugänge und Wege zu Mülltonnen sind vollständig zu sichern.
In der Regel nur eingeschränkt, etwa bei Eisregen oder an Treppen und Gefällen. Standard sind abstumpfende Mittel wie Splitt, Sand oder Granulat.
Nein. Die Pflicht gilt tagsüber innerhalb der Satzungszeiten, typischerweise bis etwa 20 Uhr. Wer nachts unterwegs ist, muss mit Glätte rechnen.
Ja, wenn es wirksam im Mietvertrag vereinbart ist. Die Kontrollpflicht bleibt beim Vermieter. Rechtssicherer ist ein professioneller Winterdienst mit Dokumentation.
Für Gehwege vor Grundstücken grundsätzlich der Eigentümer bzw. die WEG, wie überall in Rostock. Öffentliche Plätze und die Promenade betreut in der Regel die Stadt.
Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die jeweils aktuelle Straßenreinigungssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sowie Ihr Miet- bzw. Verwaltervertrag.
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