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Barrierefrei · Rostock

Barrierefrei wohnen: Wohnumfeld verbessern nach §40 SGB XI

Lesezeit 7 MinAktualisiert März 2026Region Rostock & Umgebung

Zu Hause alt werden – das wünschen sich die meisten Menschen. Oft stehen dem nur ein paar Stufen, eine enge Tür oder eine unpraktische Dusche im Weg. Die gute Nachricht: Solche wohnumfeldverbessernden Maßnahmen werden von der Pflegekasse mit bis zu 4.180 € gefördert. Hier erfährst Du, was möglich ist.

Was bedeutet wohnumfeldverbessernde Maßnahme?

Nach §40 Abs. 4 SGB XI übernimmt die Pflegekasse Kosten für Umbauten, die die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine selbstständigere Lebensführung wiederherstellen. Gemeint sind bauliche Anpassungen in der Wohnung – vom Haltegriff bis zum kompletten Badumbau.

bis 4.180 €

pro Maßnahme. Ändert sich die Pflegesituation grundlegend, kann ein weiterer Zuschuss für eine neue Maßnahme beantragt werden.

Diese Maßnahmen werden häufig gefördert

Beispiele aus der Praxis
  • Bodengleiche Dusche statt Badewanne
  • Haltegriffe in Bad und WC
  • Türverbreiterung für Rollator oder Rollstuhl
  • Abbau von Schwellen und Stolperkanten
  • Rampen an Eingängen
  • Treppenlift oder Plattformlift
  • Anpassung der Küchenhöhe

So kombinierst Du Maßnahmen clever

Weil der Zuschuss pro Maßnahme gewährt wird, lohnt es sich, sinnvoll zu bündeln. Ein Badumbau mit bodengleicher Dusche, Haltegriffen und rutschsicherem Boden zählt oft als eine Maßnahme – und schöpft den Betrag optimal aus.

Reicht der Zuschuss nicht, lassen sich Programme kombinieren: Die KfW-Förderung „Altersgerecht Umbauen" und regionale Töpfe in Mecklenburg-Vorpommern können ergänzend genutzt werden. Wir beraten, welche Reihenfolge sich rechnet.

Umbauen oder umziehen?

Manchmal ist die Wohnung baulich ungeeignet – etwa im Obergeschoss ohne Aufzug. Dann kann ein geförderter Umzug die bessere Lösung sein. Auch er zählt als wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Mehr dazu in unserem Ratgeber zum Umzug mit Pflegekasse.

Als Hausmeister- und Renovierungsservice in Rostock setzen wir beides um: den barrierefreien Umbau ebenso wie den anschließenden Feinschliff, damit die Wohnung wirklich alltagstauglich wird.

Häufige Fragen

Bis zu 4.180 € pro Maßnahme ab Pflegegrad 1. Bei mehreren Anspruchsberechtigten im Haushalt kann sich der Betrag erhöhen.

In der Regel als eine Maßnahme, auch wenn mehrere Elemente umgebaut werden – etwa Dusche, Haltegriffe und Boden gemeinsam. Das nutzt den Zuschuss optimal aus.

Ja. Der Pflegekassen-Zuschuss und KfW-Programme wie „Altersgerecht Umbauen" lassen sich in vielen Fällen kombinieren. Die richtige Reihenfolge der Anträge ist dabei wichtig.

Für den Zuschuss nach §40 SGB XI ja, mindestens Pflegegrad 1. Ohne Pflegegrad kommen KfW-Förderung oder regionale Programme in Frage.

Ja. Wir übernehmen barrierefreie Umbauten, Bad- und Bodenarbeiten sowie den anschließenden Feinschliff in Rostock und Umgebung.

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Wir beraten zu Förderung und Umsetzung, kombinieren die passenden Programme und bauen Deine Wohnung altersgerecht um – aus einer Hand.

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